Energiesparen wird nun staatlich verordnet

Wo Unternehmen, Vermieter und Kommunen weniger Strom und Gas verbrauchen sollen

Jetzt geht es langsam ans Eingemachte. Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch, 24. August, zwei Energieeinsparverordnungen gebilligt, „um die Abhängigkeit von russischen Importen so schnell wie möglich zu reduzieren“, heißt es in einer Presseerklärung. „Neben der Einsparung von Gas sind auch Maßnahmen vorgesehen, die den Stromverbrauch senken sollen, da dies dazu beiträgt, die Stromerzeugung mit Gas zu verringern.“

 

Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV)

Gültig ab dem 1. September 2022 für sechs Monate.

  • Mieterinnen und Mieter bekommen mehr Spielraum, um Energie einzusparen: Derzeit gibt es in einigen Mietverträgen Klauseln, die eine Mindesttemperatur in gemieteten Räumen vorsehen. Diese soll ausgesetzt werden.
  • Verbot der Nutzung bestimmter Heizungsarten für Schwimm- und Badebecken.
    Ausnahme gibt es für therapeutische Anwendungen und gewerblich genutzte Pools.
  • In öffentlichen Nichtwohngebäuden sollen Räume nicht mehr beheizt werden, in denen man sich nicht regelmäßig aufhält.
    Ausnahme: technische oder sicherheitstechnische Gründe und notwendige höhere Lufttemperaturen zur Aufrechterhaltung der Gesundheit der sich dort aufhaltenden Personen
  • 19 Grad an Arbeitsstätten in öffentlichen NichtwohngebäudenAusgenommen sind auch hier z.B. medizinische Einrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Pflegeeinrichtungen, Schulen oder Kindertagesstätten.

 

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  • In öffentlichen Nichtwohngebäuden sind dezentrale Trinkwassererwärmungsanlagen – etwa Durchlauferhitzer oder dezentrale Warmwasserspeicher – auszuschalten, wenn deren Betrieb überwiegend zum Händewaschen vorgesehen ist und sofern Hygienevorschriften dem nicht entgegenstehen. Ausgenommen sind auch hier: medizinische Einrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Pflegeeinrichtungen, Schulen oder Kindertagesstätten.
  • Die Beleuchtung von öffentlichen Gebäuden oder Baudenkmälern von außen ist untersagt. Ausnahme: Sicherheits- und Notbeleuchtung, kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen, Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder die Abwehr anderer Gefahren.
  • Gas- und Wärmelieferanten werden verpflichtet, ihre Kunden über den Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten, über die Auswirkungen der Energiepreissteigerungen und über mögliche Einsparpotenziale frühzeitig, mindestens aber zu Beginn der Heizsaison zu informieren.
    Eigentümer, deren Wohngebäude leitungsgebunden mit Gas oder Wärme beliefert werden, haben den Nutzern diese Informationen weiterzuleiten (Weiterleitungspflicht).
  • In beheizten Geschäftsräumen des Einzelhandels ist das dauerhafte Offenhalten von Ladentüren und Eingangssystemen untersagt, sofern das Offenhalten nicht für die Funktion eines Fluchtwegs erforderlich ist.
  • Der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen ist von 22 bis 6 Uhr des Folgetages untersagt. Dies gilt nicht, wenn die Beleuchtung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist und nicht kurzfristig durch andere Maßnahmen ersetzt werden kann.
  • Für Arbeitsräume in Arbeitsstätten gelten die festgelegten Höchstwerte für die Lufttemperatur als Mindesttemperaturwerte.

 

Detaillierte Infos

Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV)

Die zweite Verordnung gilt ab dem 1. Oktober 2022 für 24 Monate. Der Bundesrat muss noch darüber abstimmen.

  • Pflicht zu Heizungsprüfung und -optimierung innerhalb der nächsten zwei Jahre
  • Eigentümer von großen Gebäuden mit zentraler Wärmeversorgung auf Erdgasbasis müssen einen hydraulischen Abgleich vornehmen, sofern ein solcher bislang nicht durchgeführt wurde.
  • Unternehmen mit einem Energieverbrauch ab 10 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr werden verpflichtet, wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen durchzuführen
  • Freiwilliges Engagement: „Durch die Umsetzung der Energieeinsparverordnungen lässt sich nur ein kleiner Teil der erforderlichen Einsparungen erreichen“, erklärt das Ministerium. „Nötig ist eine nationale Kraftanstrengung. Dafür braucht es ein starkes Zusammenspiel von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, von Bund, Ländern, Kommunen, Sozialpartnern, Gewerkschaften, Handwerk und Verbänden sowie der Zivilgesellschaft.“

 

Detaillierte Infos hier

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck ergänzt: „Wir treiben den Bau von Flüssiggas-Terminals voran, damit wir überhaupt eine alternative Infrastruktur für Gas haben. Wir sichern die Befüllung der Gasspeicher auch mit Milliardenhilfen ab. Und wir stellen die Funktionsfähigkeit des Gasmarktes und damit der Gasversorgung sicher, unter anderem durch die Rettung eines der größten Gasimporteure in Deutschland, an dem sich der Staat beteiligt. All dies trägt maßgeblich dazu bei, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.“

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: Robinraj Premchand/Pixabay

 


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