Wirtschaftsministerium: ‚Faire Verteilung der Lasten auf viele Schultern‘
Als ob es nicht schon bitter genug wäre, dass die Gaspreise steigen. Jetzt plant das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) obendrein einen „saldierten Preisanpassungsmechanismus (§ 26 Energiesicherungsgesetz), um die Gasversorgung auch im kommenden Winter aufrecht zu erhalten“.
Klingt spröde. Und was bedeutet das jetzt? Unter anderem, dass die Stromkundinnen und -kunden eine zusätzliche Umlage auf den Gasverbrauch zahlen sollen. Energie dürfte also noch einmal teurer werden.
„Die Rechtsverordnung soll in Kürze vom Bundeskabinett verabschiedet werden und voraussichtlich ab 1. Oktober 2022 greifen“, schreibt das Ministerium. Sie soll voraussichtlich bis Mitte August 2022 in Kraft treten und zeitlich befristet bis zum 1. April 2024, bzw. bis zum 30. September 2024 (administrative Abwicklung) gelten.“ Die Bundesregierung stellt sich also auf mehrere harte Winter ein.
Was ist das Ziel?
„Die durch Russland künstlich geschaffene Energieknappheit und die hieraus resultierenden notwendigen hohen Kosten für Ersatzbeschaffungen sind keine gewöhnlichen Schwankungen, die der Markt ohne Weiteres noch verdauen könnte“, heißt es weiter. „Übergreifendes Ziel ist es, die Marktmechanismen und Lieferketten so lange wie möglich aufrechtzuerhalten, Insolvenzen von Gashändlern und Dominoeffekte in der Lieferkette der Energiewirtschaft zu verhindern. (…) Können die Energieunternehmen die hohen Preise nicht bezahlen und somit ihre Verträge nicht erfüllen, drohen finanzielle Schieflagen bis hin zu Insolvenzen. Brechen diese Energieunternehmen weg, drohen ernste Störungen im gesamten Markt entlang der Lieferkette bis hin zum Letztverbraucher.“
Warum wird keine Preisanpassung beschlossen?
Dazu erklärt das Wirtschaftsministerium: „Bei einer Preisanpassung wären Gaskunden unterschiedlich von Preisschocks betroffen: Kunden von Gaslieferanten, die bisher viel Gas aus Russland bezogen hatten (und daher nun große Mengen Gas aus anderen Quellen zu hohen Preisen beschaffen müssen), würden mit sehr stark steigenden Gaspreisen konfrontiert werden. Kunden von Gaslieferanten, die weniger Gas aus Russland eingekauft hatten, wären weniger von Preiserhöhungen betroffen. Diese mehr oder weniger zufällige, sehr ungleiche Verteilung der Kosten aus den verminderten Gaslieferungen aus Russland würde zu sozial und wirtschaftlich problematischen Schieflagen und Wettbewerbsverzerrungen führen.“
Über die Umlage dagegen „erfolgt ein Ausgleich der höheren Gasbeschaffungspreise über Gaslieferanten, die in aller Regel diese Kosten an ihre Kunden weitergegeben werden. Die Umlage ist für alle Gas-Lieferanten (gerechnet in Cent pro Kilowattstunde) gleich hoch. Die EnSiG-Umlage erlaubt damit eine faire Verteilung der Lasten auf viele Schultern.“
Wie hoch wird die Umlage ausfallen?
Das kann jetzt noch niemand sagen: „Die Höhe der Umlage hängt von der Zahl und Höhe der geltend gemachten finanziellen Ausgleichsansprüche ab“, schreibt das Ministerium. „Die Höhe der Umlage soll bis Mitte/Ende August 2022 veröffentlicht werden.“
Kritik: Die Linke fordert „Gaspreis-Deckel“
Die Vize-Vorsitzende der Linken-Bundestagsfraktion, Gesine Lötzsch, forderte am Freitagmorgen im rbb24 Inforadio, eine „Höchstgrenze für Gaspreise“, bzw. einen „Gaspreis-Deckel“ statt einer Erhöhung der Umlage. Man sehe, dass es in anderen Ländern wie beispielsweise in Frankreich, Spanien oder Portugal auch anders gehe.
Was man darüber hinaus brauche, seien „wirksame Entlastungen für Geringverdiener aber auch für Normalverdiener: „Viele Menschen haben ja überhaupt nicht die Möglichkeit, ihren Gas-Verbrauch wirklich zu beeinflussen (…) außer, dass sie die Heizung ganz runterdrehen. (…) Darum fordern wir, dass es einen Ausgleich gibt, der diese steigenden Energiekosten abfedert, ausgleicht. Aber die Politik von [Bundeswirtschaftsminister] Habeck und Co. geht ja aktuell in eine ganz andere Richtung.“
Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: Magnascan/N. Verlaan / Pixabay / Collage: anzeiger24.de
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