Ein Ort für trauernde Eltern und Angehörige von Sternenkindern

Dieses schöne Zitat von Joseph von Eichendorff verleiht dem Sternenkinderfeld auf dem städtischen Waldfriedhof in Haan Ausdruck: „Und meine Seele spannte weit ihre Flügel aus, flog durch die stillen Lande, als flöge sie nach Haus“. In der Mitte des knapp über 30 Quadratmeter großen Sternenkinderfeldes steht der von dem Haaner Steinmetz Tobias Kartz gespendete Stein ⎻ eine Gedenkstele

 

Damit ist ein Anfang gemacht, für alle Eltern und Angehörigen, die ihr Kind während der Schwangerschaft, bei oder kurz nach der Geburt verloren haben. Denn leider endet nicht jede Schwangerschaft mit der Geburt eines gesunden Kindes. Diese verstorbenen Kinder werden liebevoll als „Sternenkinder“ bezeichnet. Ursprünglich wurden verstorbene Babys, die bei der Geburt unter 500 Gramm wogen bzw. die 24. Schwangerschaftswoche nicht erreicht haben, nicht als Person im Geburts- oder Sterberegister eingetragen; sie wurden als Fehl- oder Totgeburt bezeichnet, für die keine Bestattungspflicht bestand. Doch der Wunsch der Eltern war und ist in den meisten Fällen ein anderer. Diesem wurde mit der Gesetzesänderung 2013 Rechnung getragen. 

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In Haan hatte der Rat bereits im März 2021 beschlossen, dass es ein Sternenkinderfeld geben soll. Ein Gemeinschaftsprojekt der Stadtverwaltung mit den örtlichen Bestattern, der christlichen Hospiz- und Trauerbegleitung sowie der evangelischen Kirche und dem ortsansässigen Steinmetz Kartz ist entstanden, damit Eltern von verstorbenen Sternenkindern in ihrer Heimatstadt Haan einen Ort der Trauer und des Gedenkens haben.

 

Auf dem Sternenkinderfeld werden ab sofort Einzelbestattungen für Sternenkinder vorgenommen; ein Pavillon wurde als Ort der Trauer errichtet, Bänke sollen noch folgen. Die Bepflanzung und Pflegemaßnahmen des Sternenkinderfeldes erfolgen ausschließlich durch die Stadt. Die Angehörigen können zum Gedenken an ihre Liebsten einen kleinen Findling (max. 25 x 25 cm) oder eine Grabliegeplatte (max. 20 x 20 cm) auf die Grabstätte legen. Die Gestaltung des Findlings oder der Platte obliegt dabei den Angehörigen. Für eine Bestattung wird eine Gebühr von 33 Euro für den Graberwerb und 43 Euro für die Beisetzung berechnet. Auch die aus Naturstoffen hergestellten, biologisch abbaubaren Behältnisse für die Bestattung müssen von den Angehörigen in Verbindung mit den Bestattern organisiert werden. 

 

Bericht: Bettina Lyko, Infos/Foto: Stadt Haan