E-Scooter: Trunkenheitsfahrten nehmen zu

Sollte ein Nachtfahrverbot kommen?

E-Scooter sind aus dem Straßenbild nicht mehr weg zu denken. Leider nehmen neben dem Ärger über ihr „wildes“ Abstellen aber auch Unfälle mit diesen Fahrzeugen stark zu. So auch im Kreis Mettmann. In einem kurzem Zeitraum ereigneten sich mehrere schlimme Unfälle mit den Kleinstfahrzeugen, bei denen Alkohol und/oder Drogen mit im Spiel waren.

 

2021: 5535 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden

Laut Statistischem Bundesamt gab es in 2021 5535 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden, fünf Menschen kamen dabei ums Leben. Rund 2 Prozent aller im Straßenverkehr verletzten oder getöteten Personen waren mit dem E-Scooter unterwegs. Die Dunkelziffer dürfte allerdings deutlich höher sein. Das ist eine eklatante Steigerung: Im Jahr 2020 wurden laut dem ADAC mehr als 2000 Verletzte bei Unfällen mit E-Scootern verzeichnet. Die verunglückten E-Scooter-Fahrer in 2021 waren im Durchschnitt 31 Jahre alt; 41 Prozent waren unter 25 Jahre alt. Am häufigsten kam/kommt es durch Alkoholkonsum und  falsche Straßenbenutzung zu Unfällen. Die Nutzer fuhren/fahren etwa auf der falschen Straßenseite oder auf dem Gehweg. Der häufigste Unfallgrund war, dass die Nutzerinnen und Nutzer die Kontrolle über den E-Scooter verloren haben.

 

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Nachtfahrverbot für E-Scooter 

Die norwegische Hauptstadt Oslo hat seit September ein Nachtfahrverbot für E-Scooter verhängt. In Singapur müssen Nutzer vorab eine Pflichtprüfung absolvieren. Auch in verschiedenen deutschen Städten werden Nachtfahrverbote für E-Scooter diskutiert. Köln und Düsseldorf lehnen Nachtfahrverbote ab. Auch die Politik, etwa in Nordrhein-Westfalen, diskutiert über ein für und wider in Sachen Nachtfahrverbot für E-Scooter. Auch gibt es die Idee, Anbieter der Fahrzeuge in die Pflicht zu nehmen: Dass diese die Nutzer mittels App auf Gefahren hinweisen. Der Verkehrsexperte der CDU-Landtagsfraktion Oliver Krauß hatte gegenüber der RP geäußert, dass er den Kommunen selbst überlassen wolle, neben Abstellverboten auch Nachtverbote für E-Scoter zu verhängen.

 

Keine Pläne zu lokalen Nachtfahrverboten

„Seitens der Stadt Langenfeld gibt es keine Pläne zu einem lokalen Nachtfahrverbot“, erklärt Ordnungsamtsleiter Christian Benzrath. Von den anderen Städten im Verbreitungsgebiet des anzeiger24 lagen bis dato noch keine Rückmeldungen vor. Es habe zuletzt Entscheidungen des Verwaltungsgericht Düsseldorf bezüglich kommunaler Regeln der Stadt Düsseldorf zu den sogenannten Auto-Posern gegeben, die die Schaffung eigener Fahrregeln den Kommunen untersagt, hier läge der Handlungsrahmen allein beim Bundesgesetzgeber. Der Straßenverkehr in Deutschland ist abschließend durch Bundesrecht – u.a. durch das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) – geregelt. Für das Stadtgebiet könnten deshalb keine eigenen Verkehrsverbote nach nordrhein-westfälischem Landesrecht erlassen werden.

 

 

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Fahrer stark betrunken gewesen

Zu den Unfällen in Langenfeld sei zu sagen, dass zwei der drei Unfälle mit privaten Rollern passiert sind, es seien nicht per se die Anbieter der verschiedenen Leihsysteme, die eine Gefahr schaffen, sondern vor allem die Nutzer der Roller, die verkehrsgefährdende Situationen herbeiführen. Alle drei Fahrer seien stark betrunken gewesen. Bei einem weiteren Unfall mit Jugendlichen die verbotenerweise zu zweit auf einem ebenfalls privaten Roller gefahren seien, habe dieser nicht mal eine Versicherung und auch keine Zulassung gehabt.

 

Anbieter weisen auf richtiges Fahren hin

„Grundsätzlich weisen die Anbieter in verschiedener Weise auch auf das richtige Verhalten hin, lassen sich entsprechende Freigaben beim Mietvorgang bestätigen und sichern sich rechtlich ab. Technisches Eingreifen in das Fahren (etwa wegen zu hohem Gewicht der Fahrer, die auf Doppelnutzung hinweisen, bestimmte Fahrmanövern die Trunkenheit vermuten lassen oder Drosselungen in bestimmten Zonen) sind unzulässig, befinden sich aktuell aber in der Diskussion mit den zuständigen Bundesverordnungsgebern“, so eine aktuelle Auskunft des Kraftfahrt-Bundesamtes. Die in Langenfeld bereits getroffenen Extraregeln seien auch nur im Bereich besonderer, konkreter Behinderungen im öffentlichen Raum getroffen und daher keine unzulässige Ergänzung oder Ausweitung des straßenverkehrlichen Bundesrechts.“

Text: Marjana Kriznik

Fotos: Kreispolizei Mettmann

 


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