Deutsche Schulen: Punktabzug wegen Gendern?

Je drei Bundesländer erlauben und verbieten Sternchen und Sonderzeichen – Rechtschreibrat kann sich nicht festlegen

Das Thema erscheint zunächst banal: Soll, bzw. wie soll man die deutsche Sprache „gender-gerecht“ gestalten, also durch „Wortbinnenzeichen“ wie etwa das Sternchen (Asterisk, „Bürger*innen“), den Doppelpunkt („Bürger:innen“) oder den Unterstrich („Bürger_Innen“)?

Doch alleine diese Frage spaltet und erhitzt bereits die Gemüter und hat einen gereizten Kulturkampf mit verbaler Sprengkraft ausgelöst.

So legen viele Menschen für sich selber fest, ob sie „gendern“ oder es eher lassen. Und beide Seiten haben ihre Gründe dafür.

 

Es stellen sich dabei viele Frage, u.a.: Welche Schreibweise sollen Schülerinnen und Schüler im Deutsch-Unterricht lernen, und wie sollen oder dürfen sie in ihren Klausuren und Aufsätzen schreiben

 

„Drei Bundesländer in Deutschland verbieten den Gebrauch von Gendersternchen und anderen Sonderzeichen in Schulen“, berichtet hierzu die Datenanalyse-Plattform Statista (wo auch gegendert wird): „Schüler:innen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, die trotzdem Gendersternchen oder Doppelpunkt einsetzen, müssen von ihren Lehrkräften mit Minuspunkten bewertet werden. Ausdrücklich erlaubt ist das Gendern nur in Bremen und dem Saarland. Die anderen elf Bundesländer berufen sich zwar grundsätzlich auf den Rat für deutsche Rechtschreibung, haben aber bislang weder ein Verbot noch eine Erlaubnis für das schriftliche Gendern ausgesprochen.“

 

Infografik: Wie sind die Gender-Regeln in deutschen Schulen? | Statista  

Die Expertinnen und Experten vom Rat für deutsche Rechtschreibung haben am 14. Juli 2023 in Eupen getagt und sich mit dem Thema auseinandergesetzt. Viele Beobachter haben ein konkretes Ergebnis erwartet. Doch eben das ist nicht geschehen – die Abschlusserklärung ist eher ernüchternd… 

 

„Wortbinnenzeichen wirken unmittelbar auf die orthografisch korrekte Schreibung ein“

Das Gremium hat bestenfalls ein paar Denkanstöße gegeben: „Diese Wortbinnenzeichen gehören nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie“, schreibt der Rat. „Sie sollen eine über die formalsprachliche Funktion hinausgehende metasprachliche Bedeutung zur Kennzeichnung aller Geschlechtsidentitäten – männlich, weiblich, divers – vermitteln. Sie gehen damit über Verkürzungsformen wie Bürger/-innen, die vom Amtlichen Regelwerk bereits erfasst werden, hinaus. Die Besonderheit der Wortbinnenzeichen zur Kennzeichnung einer geschlechterübergreifenden Bedeutung liegt darin, dass sie auf die orthografisch korrekte Schreibung von Wörtern unmittelbar einwirken.“

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Soweit die Analyse. Was folgern die Expertinnen und Experten nun daraus? Eigentlich nicht viel. So heißt es lediglich: „Bei den Sonderzeichen mit Geschlechterbezug soll eine metasprachliche Bedeutung transportiert werden. Ihre Setzung kann in verschiedenen Fällen zu grammatischen Folgeproblemen führen, die noch nicht geklärt sind, z. B. in syntaktischen Zusammenhängen zur Mehrfachnennung von Artikeln oder Pronomen (der*die Präsident*in).“

Das wussten wir bereits vorher.

 

Und nun? „Die Entwicklung des Gesamtbereichs ist noch nicht abgeschlossen und wird vom Rat für deutsche Rechtschreibung weiter beobachtet werden“, heißt es abschließend.

 

Wir sind also immer noch nicht schlauer geworden.
Doch auch wenn es ein greifbares Resultat gegeben hätte – es hätte die Diskussion weiter befeuert.

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: Elionas/PhotoMIX-Company / Pixabay

 


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