Das Ende der Corona-Maßnahmen in NRW

Ab 1. März gilt nur noch eine Schutzmaßnahme nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz

Ist das nun der „Freedom Day“? Die Corona-Schutzverordnung in NRW läuft am 28. Februar 2023 nach 1.073 Tagen aus, verkündete Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) bei einer Pressekonferenz in Düsseldorf.

 

Was bedeutet das?

„Damit entfallen auch in Nordrhein-Westfalen die letzten durch Landesrecht vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen ab dem 1. März“, so Laumann. 

Auf Bundesebene entfallen die Testpflichten in Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie die dort bisher bestehenden Maskenpflichten für Beschäftigte. Das soll entsprechend auch in NRW gelten.

 

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Die in wenigen Bereichen verbliebenen landesrechtlichen Regelungen für positiv getestete Personen (Betretungs- und Beschäftigungsverbote in vulnerablen Einrichtungen) entfallen ebenfalls. 

 

Auch die speziellen Regelungen, die in Nordrhein-Westfalen für Pflegeheime und Eingliederungshilfeeinrichtungen in einer besonderen Allgemeinverfügung geregelt waren, werden nicht verlängert.

 

Was gilt dann noch?

Somit bleibt ab dem 1. März lediglich die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern, Pflegheimen, Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen bestehen. Diese ergibt sich dann unmittelbar aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz.

  

Ab 7. April 2023 soll dieses ja auslaufen. Es wird also damit gerechnet, dass auch diese letzten Regeln dann nicht mehr gelten sollen.

 

NRW-Minister zieht Bilanz

„Die Corona-Schutzverordnung hat uns fast drei Jahre verlässlich durch die Pandemie begleitet“, so Laumann.

 

Vom März 2020 bis etwa heute gab es:

  • 8 Millionen offiziell registrierte Corona-Erkrankungen
  • 33,5 Millionen PCR-Tests
  • 252 Millionen Schnelltests; wie viel die gekostet haben, konnte der Minister nicht sagen
  • 30.391 laborbestätigte Verstorbene („an Corona“, betonte Laumann auf Nachfrage)

 

Die Pandemie hat dem Land auch sehr viel Geld gekostet, z.B.:

  • 13,1 Milliarden Euro für den „Rettungsschirm“, hinzu kamen 23 Milliarden Euro vom Bund
  • 18 Milliarden Euro für „Wirtschaftshilfen“, wobei in vielen Fällen das Land auch das Geld von den Betroffenen wieder zurück fordert
  • 8,25 Milliarden Euro für Kurzarbeitergeld
  • 187 Millionen Euro für rund 1.800 neue Stellen in den Gesundheitsämtern, die teilweise mit der neuen Situation und der mangelhaften technischen Ausstattung überfordert waren
  • 200 Millionen Euro für Investitionen in die Intensivstationen der Krankenhäuser
  • 1,3 Milliarden Euro Landesmittel und 5,6 Milliarden Euro Bundesmittel für die Krankenhäuser allgemein

 

Wie angemessen waren die Schließungen?

Es wurde mehrere Male die Schließung von Gastronomiebetrieben, Geschäften etc. verordnet.

Auch Schulen und Kitas waren teilweise nicht geöffnet, was zu verheerenden Folgen für die Kinder und Jugendlichen geführt hat.
 

Und später reifte die Erkenntnis, dass dies nicht wirklich nötig gewesen sei.

 

Welche Lehren zieht Minister Laumann daraus?

Die Einschränkungen seien „erforderlich“ gewesen, „um das Infektionsgeschehen beherrschbar zu halten. Dabei galt unser Augenmerk stets dem Schutz vulnerabler Gruppen und der Funktionsfähigkeit unseres Gesundheitssystems“, so Laumann.

Die Landesregierung habe stets „differenziert und angemessen nach bestem Wissen und Gewissen“ und nach dem aktuellen Kenntnisstand auf die jeweilige Situation reagiert.

 

Es seien „schwierige Monate“ gewesen, die auch ihn „verändert“ hätten. Er sei „heilfroh, dass jeder, der eine Behandlung brauchte, ein Bett bekommen“ habe. Und: „Wir haben die Pandemie dank eines funktionierenden Sozialstaats überstanden.“

 

Bei den Schulschließungen waren die Eltern gespalten: die einen hielten die Maßnahme für richtig, andere haben sich beschwert, wenn wieder geöffnet wurde, weil sie um die Gesundheit ihrer Kinder fürchteten.

 

Dagegen habe das Land die Handwerksbetriebe und die Industrie weiter arbeiten lassen, „um Wertschöpfungsketten nicht zu unterbrechen.“

 

Was Laumann selbstkritisch sieht: Altenheime wurden abgeriegelt, viele Bewohnerinnen und Bewohner sind einsam gestorben und konnten sich nicht von Verwandten oder Partnerinnen und Partnern verabschieden. „Das können wir nicht wiedergutmachen“, so Laumann. Und: „Das müssen wir heute anders machen. Die Heime müssen jetzt offen bleiben.“

 

Er halte es angesichts der aktuellen Lage auch für vertretbar, dass die Testpflicht entfällt – und die Testzentren nicht mehr finanziell gefördert werden und daher wohl in den nächsten Tagen aus dem Stadtbild verschwinden.

 

Überhaupt gelte jetzt: „Wir müssen mit Corona in Eigenverantwortung umgehen – wie mit allen anderen Infektionswellen auch“, so Laumann. Es werde saisonale Wellen geben, wie zum Beispiel nach Karneval, das sei nun normal.

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Fotos: Pixabay / Collage: anzeiger24.de

Hi-Ha-La-Mo

 


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