Kreis Mettmann: Inzidenz, Hospitalisierung, Infektionen
Das Land NRW verschärft einmal mehr die Schutzmaßnahmen zu den Feiertagen.
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➤ Die aktuellen Fallzahlen im Detail…
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Bis auf weiteres gelten u.a. folgende Regelungen:
Sowohl öffentliche als auch private Tanzveranstaltungen sind untersagt; dazu zählen auch Silvesterbälle und Karnevals-Event. Land und große Karnevalsverbände hatten sich zuvor bereits auf einen freiwilligen Verzicht von Indoor-Feiern verständigt.
Zum Jahreswechsel gilt ein generelles Feuerwerksverbot auf „von den Kommunen zu bestimmenden Plätzen“ sowie auf „publikumsträchtigen Plätzen und Straßen“.
Also offenbar nicht im eigenen Garten o.ä.
Auch in der letzten Unterrichtswoche werden die Schultests durchgeführt. Schülerinnen und Schüler gelten demnach bis zum 26. Dezember 2021 als „getestet“. Für 3G-Zugänge ab dem 27. Dezember müssen sie sich also während der Weihnachtsferien (bis zum 9. Januar 2022) testen lassen. Das kennen wir ja bereits aus den Herbstferien.
Nicht geimpfte oder genesene Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind in dieser Zeit den immunisierten Personen gleichgestellt. Sie müssen aber einen Einzeltestnachweis vorweisen.
Für Weihnachtsgottesdienste o.ä. gilt: Geimpfte oder genesene Sängerinnen und Sänger eines Chores können beim Singen auf das Tragen einer Maske verzichten; auch bei den Proben. Alle anderen Sängerinnen und Sänger, als beispielsweise Gottesdienst-Besucherinnen und -Besucher, müssen jedoch eine medizinische Maske beim Singen tragen.
Die Weihnachtsmärkte bleiben mit 2G-Regelung geöffnet.
Und wie bereits bekannt: Nicht immunisierte Menschen aus einem Haushalt dürfen sich mit maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. Ausnahme: Kinder bis einschließlich 13 Jahre. Ehe- und Lebenspartner gelten als ein Haushalt.
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Zur Impfung?
➤ Hier gibt es alle mobilen Termine und Standorte im Kreis Mettmann
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Krankenhaus-Belegungen
Bundesweite Hospitalisierungsrate: 5,1 (Fälle pro 100.000 Einwohner bundesweit) am Freitag, 17. Dezember. Am Donnerstag stand der Wert bei 5,17; vor einigen Wochen noch bei 2 bis 3…
NRW-landesweite Hospitalisierungsrate: 3,78 am Freitag; 3,97 am Donnerstag.
Quelle und mehr Details: Robert-Koch-Institut und Covid19-Trends Deutschland
Betten-Belegungen im Kreis Mettmann
70 Personen am Freitag „im Krankenhaus“ (unverändert gegenüber Donnerstag, 77 am Mittwoch). Das ergibt laut Kreisgesundheitsamt eine lokale Hospitalisierungsinzidenz von 3,78 (4,08 am Donnerstag). Hier fragt man sich natürlich, wieso der Wert geringer ist, obwohl die Anzahl an Patienten gleich geblieben ist…
Hinweis: Auch Patienten, die nicht auf der Intensivstation, aber „mit Covid“ im Krankenhaus liegen, werden als Covid-Patienten gezählt. Also auch beispielsweise ein Patient mit Beinbruch, der positiv getestet ist, aber weder an Covid 19 erkrankt ist, noch Symptome hat.
Auf den Intensivstationen im Kreis Mettmann sind 53 von 61 Betten belegt (eins mehr als am Donnerstag; da standen 62 Betten insgesamt zur Verfügung). Diese Angabe bezieht sich allerdings auf alle Intensivpatienten, also nicht nur die Covid 19-Betroffene.
Elf Patient(innen) sind wegen Covid 19 in intensivmedizinischer Behandlung (drei Personen weniger als am Donnerstag), fünf Personen werden invasiv beatmet (eine Person mehr als am Donnerstag).
Allein den Krankenhäusern der Kplus-Gruppe in Hilden und Haan beispielsweise waren am Donnerstag sieben Menschen in intensivmedizinischer Behandlung; vier davon unter Beatmung. Das Unternehmen rechnet auch Nachfrage mit steigenden Zahlen. Außerdem sei das Personal nach fast zwei Jahren Pandemie bereits „müde und erschöpft“. Mehr dazu…
18,03% von der Gesamtzahl der Intensivbetten sind nach wie vor mit Covid 19-Patienten belegt (22,95% am Donnerstag). Diese Zahl schwankt aber auch je nach Bettenkapazität.
Quelle: DIVI Intensivregister
Inzidenz
Die Inzidenz im Kreis Mettmann liegt am heutigen Freitag, 17. Dezember, bei 315,9. Am Dienstag stand der Wert bei 328,7, am MIttwoch bei 334,9, am Donnerstag bei 323,8.
Weil zu Beginn der Woche die Inzidenz im Kreis Mettmann mehrere Tage über dem Wert von 350 lag, hat das Kreisgesundheitsamt verfügt: „Damit gelten nun über die für nicht immunisierte Personen bereits bestehenden Kontaktbeschränkungen hinaus auch strengere Regeln für Geimpfte und Genesene.
Seit Dienstag, 14. Dezember, dürfen an privaten Zusammenkünften (insbesondere Feiern) von immunisierten Personen im öffentlichen und privaten Raum in Innenräumen nur noch maximal 50, im Freien maximal 200 Personen teilnehmen.“
Nun ist der Wert am vierten Tag weit unter 350 abgesunken. Setzt sich der Trend an fünf aufeinander folgenden Tagen fort, entfällt diese Beschränkung wieder.
Die Inzidenz liegt landesweit bei 250,4 (255,4 am Mittwoch, keine Veränderung gegenüber Donnerstag), bundesweit bei 331,8 (340,1 am Donnerstag).
Infektionszahlen
Der Kreis Mettmann gibt 2.920 infizierte, bzw. positiv getestete Menschen am heutigen Freitag an; am Donnerstag waren es 2.853.
4.982 „Menschen in Quarantäne“ (am Donnerstag waren es 4.750).
Allerdings muss man von weitaus höheren Dunkelziffern ausgehen. Denn das Kreisgesundheitsamt kommt bei der Kontaktnachverfolgung nicht in jedem Fall hinterher. Wer einen positiven Test hat und sich in Quarantäne begibt, wird nicht in jedem Fall befragt. Das gilt dann auch für die Erfassung und Benachrichtigung der Kontaktpersonen…
Das bekannte Schaubild vom Kreis Mettmann:
Hinweis: Die Angaben zu den Impfungen sind mit Vorsicht zu betrachten, denn: Die genaue Anzahl kennt der Kreis Mettmann nicht, wie Landrat Thomas Hendele in einem Pressegespräch einräumt. Nicht alle Impfungen im Kreis Mettmann werden registriert (zum Beispiel in Seniorenheimen). Und nicht jede(r) Bürger(in) aus dem Kreis Mettmann lässt sich in seinem/ihrem Wohnort impfen. Wenn etwa der Hausarzt in Düsseldorf sitzt, dann wird die Impfung in Düsseldorf registriert. So sei beispielsweise auch zu erklären, warum die Zahl der Zweitimpfungen höher ist als die der Erstimpfungen.
Leider gab es neue Todesfälle: ein 88-jähriger Mann aus Erkrath und ein 87-jähriger Mann aus Mettmann. Damit zählt der Kreis bislang 841 Verstorbene.
Ob die Personen „durch“ oder „mit“ ihrer Covid 19-Infektion verstorben sind, wird nicht unterschieden. Warum das so ist, hat uns das Robert-Koch-Institut erklärt.
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Was gilt derzeit in NRW? Wo gilt 2G und 2G+ ?
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Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: Dr Johnny Sangoquiza/Pixabay
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