49-Jähriger verursacht Frontalzusammenstoß

Haaner prallt auf VW Touareg eines 21-Jährigen auf

Am frühen Mittwochabend, 22. Dezember, verursachte ein 49-jähriger Haaner mit circa 1,7 Promille einen Verkehrsunfall, als er mit seinem Mazda auf der Flurstraße in Haan frontal mit dem VW Touareg eines 21-Jährigen zusammenstieß. Der 21-jährige Krefelder musste zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden. Dem 49-jährigen Unfallverursacher wurde eine Blutprobe entnommen und die Beamten stellten seinen Führerschein sicher.

 

U-bersichtsaufnahme

 

Beim Einbiegevorgang auf Gegenfahrbahn geraten

Das war geschehen: Gegen 18.20 Uhr bog ein 49-jähriger Haaner aus der Straße „Willbecker Busch“ kommend nach links auf die Haaner Straße ein. Nach Angaben einer 40-jährigen Essenerin, die unmittelbar hinter dem Mazda MX5 des Haaners fuhr, geriet der 49-Jährige bei dem Einbiegevorgang auf die Gegenfahrbahn, wo er seine Fahrt in Richtung Flurstraße fortsetzte. Im Einmündungsbereich Flurstraße / Mahnertmühle kam dem 49-Jährigen ein 21-jähriger Krefelder mit seinem VW Touareg entgegen. Trotz mehrfacher Lichthupe wechselte der Haaner nicht auf die für ihn vorgeschriebene Richtungsfahrbahn. Der Krefelder führte eine Gefahrenbremsung durch, konnte jedoch einen Zusammenstoß mit dem Mazda des 49-Jährigen nicht mehr vermeiden.

 

 


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Angebrochene Flasche Bier auf Beifahrerseite

Der 21-Jährige wurde bei dem Zusammenstoß verletzt und musste zur ambulanten Behandlung in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht werden. Im Rahmen der Unfallaufnahme durch die hinzugezogenen Polizeibeamten stellten diese in der Atemluft des 49-Jährigen Alkoholgeruch fest. Des Weiteren fanden sie mehrere leere sowie eine angebrochene Flasche Bier im Fußraum der Beifahrerseite. Ein noch vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest verlief mit 1,7 Promille (0,83 mg/l) positiv. Zur weiteren Beweisführung wurde der 49-jährige Haaner zur Polizeiwache Hilden gebracht. Die Beamten ordneten die ärztliche Entnahme einer Blutprobe an und stellten den Führerschein des Unfallverursachers sicher. Sie untersagten ihm bis auf weiteres das Führen jeglicher führerscheinpflichtiger Fahrzeuge. Der an den Fahrzeugen entstandene Gesamtsachschaden wird auf circa 5.000 Euro geschätzt. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden.

 Quelle und Foto: Kreispolizei Mettmann

 


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