
Wer in Haan zu Ostern ein traditionelles Osterfeuer entzünden möchte, muss dies vorab bei der Stadt anzeigen. Darauf weist die Stadtverwaltung aktuell hin und informiert zugleich über die wichtigsten Vorschriften rund um die sogenannten Brauchtumsfeuer.
Eine Genehmigung ist zwar nicht erforderlich, jedoch besteht eine Anzeigepflicht beim Amt für Brandschutz, Recht und öffentliche Ordnung. Die Meldung kann per E-Mail an ordnung@stadt-haan.de erfolgen. Aus Sicherheitsgründen muss außerdem die Feuerwehr über das geplante Feuer informiert werden.
Eigene Sonderregelungen für Osterfeuer hat die Stadt Haan nicht erlassen. Daher gelten die allgemeinen Bestimmungen des nordrhein-westfälischen Landesimmissionsschutzgesetzes. Dieses untersagt das Verbrennen im Freien grundsätzlich dann, wenn dadurch die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit gefährdet oder erheblich belästigt werden könnten.
Zudem betont die Stadt, dass ein Osterfeuer tatsächlich der Brauchtumspflege dienen muss. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltung von einer örtlich verankerten Gemeinschaft, einem Verein oder einer Glaubensgemeinschaft organisiert wird und öffentlich zugänglich ist. Nicht erlaubt ist es, unter dem Deckmantel eines Osterfeuers lediglich pflanzliche Abfälle zu entsorgen.
Auch beim Brennmaterial gelten klare Vorgaben: Erlaubt sind ausschließlich naturbelassenes, trockenes Holz sowie Baum- und Strauchschnitt ohne Laub. Das Verbrennen von Abfällen wie Haus- oder Sperrmüll, Plastik oder Reifen ist strikt untersagt.
Quelle: Stadt Haan, Symbolfoto: pixabay, Bearbeitung anzeiger24.de: BL
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