
In Haan sorgt die Sperrung der Durchfahrt vom Parkplatz an der Martin-Luther-Straße (MLS) zum städtischen Parkplatz an der Kirchstraße weiterhin für Diskussionen. Hintergrund sind Schadensersatzforderungen eines privaten Grundstückseigentümers in Höhe von jeweils 145 Euro gegen Autofahrer, die sein Gelände trotz neuer Regelungen genutzt haben sollen.
Die Wählergemeinschaft Lebenswertes Haan (WLH) hat das Thema erneut auf die politische Agenda gebracht und fordert eine zeitnahe Klärung der rechtlichen Situation. Eine entsprechende Anfrage der WLH-Fraktion war bereits am 28. Januar 2026 im Haupt- und Finanzausschuss (HFA) gestellt worden. Da die Verwaltung die Beantwortung zunächst erst mit der Niederschrift der Sitzung – also rund vier Wochen später – in Aussicht stellte, beantragte die WLH nun, die Anfrage unmittelbar in der Ratssitzung zu behandeln.
WLH fordert schnelle Aufklärung
Nach Angaben der WLH erreichen die Fraktion täglich weitere Anfragen von Betroffenen, die mit Schadensersatzforderungen des Eigentümers konfrontiert sind. Kern der politischen Diskussion ist die Frage, ob das private Durchfahrtverbot rechtmäßig ist, obwohl für das Grundstück offenbar eine Grunddienstbarkeit eingetragen ist, die eine Durchfahrt eigentlich ermöglichen könnte.
Wie auch im Ratsinformationssystem SessionNet nachlesbar, hakt die WLH zusätzlich nach und stellt weitere Fragen an die Stadtverwaltung. Unter anderem will die Fraktion wissen, wann die Stadt Haan die Anbieter von Park-Apps darüber informiert hat, dass vom Bereich der Martin-Luther-Straße aus kein Parkvertrag mehr geschlossen werden kann. Außerdem fragt die WLH, welche Einnahmen die Stadt im Zeitraum vom 1. Dezember 2025 bis zum 8. Januar 2026 durch Parkgebühren auf den betroffenen privaten Parkflächen erzielt hat.
App-Zahlung trotz Sperrung möglich?
Zum Hintergrund: Mehrere Betroffene der Schadensersatzforderungen berichten gegenüber der WLH, dass sie ordnungsgemäß Parkgebühren bezahlt hätten – unter anderem über Smartphone-Apps. In Haan ist seit 2023 das Bezahlen an Parkautomaten auch digital möglich. Nutzer können dabei zwischen Anbietern wie EasyPark, mobilet, PARCO, Parkster, PayByPhone oder Yellowbrick wählen.
Nach Informationen der WLH passte der Anbieter EasyPark den betroffenen Parkbereich allerdings erst ab dem 9. Januar 2026 technisch an. Bis dahin konnten Autofahrer offenbar weiterhin Parkscheine digital lösen, obwohl das Befahren des privaten Bereichs bereits eingeschränkt war. Genau diese Diskrepanz zwischen Beschilderung, tatsächlicher Nutzung und digitalem Bezahlsystem steht nun im Mittelpunkt der politischen und rechtlichen Bewertung.
Eigentümer äußert sich im WDR
Das Thema wurde in den letzten Monaten immer wieder medial aufgegriffen. Auch in einem neuen Beitrag des WDR erklärte der Grundstückseigentümer die Hintergründe für die Einführung des Parkkontrollsystems. Demnach habe er sich zu der Maßnahme entschlossen, weil frühere Absperrungen seiner Parkfläche von Autofahrern regelmäßig ignoriert worden seien. Zudem benötige er das Gelände unter anderem für den Lieferverkehr von Baumaterialien, der durch falsch parkende Fahrzeuge behindert worden sei.
Der Fall zeigt auch, wie schnell es zu Konflikten kommt, wenn private Flächen, städtische Parksysteme und digitale Bezahldienste ineinandergreifen.
Die WLH drängt nun auf Transparenz und eine schnelle rechtliche Einordnung durch die Stadt.
Weitere Berichte zu dem Thema:
➤ WLH: Zahlungsaufforderungen sorgen für Ärger an der Martin-Luther-Straße
Infos/Foto: WLH, Bearbeitung anzeiger24.de: BL
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