FDP sieht ihre Bedenken gegen Neuregelung der Grundsteuer in Haan bestätigt

Wie die Haaner FDP Fraktion mitteilt, sieht sie ihre Bedenken gegen die Neuregelung der Grundsteuer in Haan bestätigt: „Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte die Anwendung eines unterschiedlichen Hebesatzes für Wohn – und Gewerbegrundstücke für rechtswidrig erklärt. Die siegreichen Kläger kamen zwar nicht aus Haan, aber auch der Haaner Rat hatte sich zuletzt für solche unterschiedlichen Hebesätze entschieden – mit großer Mehrheit zwar, aber gegen die Stimmen der FDP und entgegen der rechtlichen Bedenken der Verwaltung und des Städte-und-Gemeindebundes“, beschreibt der FDP-Fraktionsvorsitzende Michael Ruppert in einer aktuellen Mitteilung und ergänzt:

 

Ilona-Turk

 

„Das Problem besteht nicht nur in der möglichen Rechtswidrigkeit mancher Grundsteuerbescheide sondern auch darin, dass neue Ungerechtigkeiten geschaffen werden. Schließlich werden auch in Haan zahlreiche Grundstücke sowohl gewerblich als auch zum Wohnen genutzt. Wegen des neuerdings deutlich höheren Steuersatzes für Gewerbenutzung kann sich dort das Wohnen erheblich verteuern.“

 

Infos: FDP Haan, Foto: Bearbeitung anzeiger24.de: BL

 

 

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