Ja, auch der sehr alte Ahornbaum wird gefällt!

Nachgefragt: Darum kann die Stadt nichts machen …

Die Abrissarbeiten auf dem Grundstück auf der Friedrichstraße starten. Das alte gelbe Haus weicht und auch die Bepflanzung. Gestern waren die Schilder für die Baumfällarbeiten auf der Straße sichtbar und die Wählergemeinschaft Lebenswertes Haan (WLH) machte darauf aufmerksam, dass auch ein zirka 160 Jahre alter Baum weichen soll. Hoffnung bestand für die WLH und Nachbarn des Grundstücks, das eventuell die Stadt dies aufhalten kann. Wir haben nachgefragt. Wie uns Sonja Kunders von der städtischen Pressestelle beschreibt, verhindert die Baumschutzsatzung in diesem Fall nicht die Fällung des Baumes, da die Bebauung grundsätzlich zulässig ist (§34 BauGB) und das Bauplanungsrecht in der Hierarchie über dem Satzungsrecht (Bundesrecht vor Ortsrecht) steht. „Sie regelt lediglich gemäß §5 den zu leistenden Ersatz. Es liegt eine Fällgenehmigung vor, als Ersatz für den zu fällenden Ahorn und des Weiteren einer Birke wurde gemäß Baumschutzsatzung eine Ersatzpflanzung von insgesamt 7 standortgerechten Laubbäumen festgesetzt.“

 

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Baum war laut Stadt auch beschädigt

Außerdem war der Baum laut Angabe der Stadt altersbedingt auch mehrfach beschädigt, das habe eine Prüfung über den Betriebshof ergeben. Bei diesem Ahorn bestehe dann auch ein Gefahrenpotenzial, „u.a. aufgrund eines mehrere Meter langen Risses mit nässender Fäulnistasche aufgrund eines Druckzwiesels. Des Weiteren haben zwei der drei Hauptstämme Totholz- und Fäulekamine von ca. 3/5 bis 4/5 der Stammdurchmesser. Eine Neigung zum hangabwärts liegenden Wohngebäude ist ebenfalls vorhanden. Der fehlende Feinastbereich, schüttere Belaubung und erhöhter Totholzanteil deuten außerdem auf größere Probleme der Baumgesundheit und Statik hin.“

 

Bericht/Fotos: Bettina Lyko 

 

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