Das Wahlamt der Stadt Haan informiert über die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 und hat dazu ein FAQ auf der Internetseite der Stadt Haan veröffentlicht. Dort wird insbesondere zur Briefwahl informiert.
Bei der vorgezogenen Neuwahl des Bundestages bleiben die grundlegenden Abläufe der Wahl unverändert. Wählerinnen und Wähler können wie gewohnt ihre Stimmen im Wahllokal oder per Briefwahl abgeben. Bei der Briefwahl sind die verkürzten Fristen und die Postlaufzeiten zu berücksichtigen. Als Alternative zur Briefwahl besteht auch die Möglichkeit der Direktwahl im Briefwahlbüro der Stadt Haan (Sitzungssaal im Rathaus, 1. OG, Kaiserstraße 85, 42781 Haan, Aufzug im Innenhof). Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros werden noch bekannt gegeben.
Wahlbenachrichtigung:
Die Wahlbenachrichtigungen werden in der zweiten Januarhälfte zugestellt. Start ist voraussichtlich ab 18. Januar.
Briefwahl:
Die Zustellung der Briefwahlunterlagen beginnt frühestens in der ersten Februarwoche. Das Zulassungsverfahren für Wahlvorschläge endet am 30. Januar, danach beginnt der Druck der Stimmzettel. Dies wird zentral von der Kreisverwaltung Mettmann für alle kreisangehörigen Städte durchgeführt. Es wird erwartet, dass die Stimmzettel in der ersten Februarwoche in den Wahlämtern der Kreisstädte eintreffen. Dann beginnt umgehend der Versand der Briefwahlunterlagen. Aufgrund der erwarteten hohen Zahl an Anträgen und der langen Postlaufzeiten kann es jedoch zu Verzögerungen kommen. Aus diesem Grund hat das Wahlamt der Stadt Haan bereits einen Kurierdienst beauftragt, der die Briefwahlunterlagen täglich ohne Umwege direkt ins Briefverteilzentrum nach Langenfeld liefert. Der Wahlbriefumschlag muss spätestens am Wahltag (23. Februar) um 18 Uhr im Briefkasten des Rathauses eingeworfen sein. Es besteht aber auch die Möglichkeit, trotz beantragter Briefwahl, am Wahlsonntag im Wahllokal direkt zu wählen. Hierzu dann bitte die Briefwahlunterlagen mitbringen.
Infos: Stadt Haan, Foto: pixabay