Es gibt einige Hinweise der Stadt zum neuen Umweltkalender

Angefangen damit, dass jede Straße jetzt ZWEIBezirksnummern hat, bedarf es wohl mehreren zusätzlichen Erläuterungen, liest man die aktuelle Pressemitteilung der Stadt. 

 

Auf den Seiten 18 und 19 des Umweltkalenders (Bezirkseinteilung), befinden sich hinter jeder Straße zwei Spalten:

  • Die erste Spalte (grau hinterlegt) gilt für die Graue, Braune und Blaue Tonne sowie für die Tannenbaumabholung.
  • Die zweite Spalte (gelb hinterlegt) gilt für die Gelbe Tonne.

 

Die Stadt bitte unbedingt, die geänderten Abfuhrtermine der Gelben Tonnen zu beachten! Hintergrund für diese Änderung ist, dass die RMG GmbH die Abfuhrbezirke und Termine für die Gelbe Tonne komplett neu eingeteilt hat. „Die Stadt Haan hat leider keinen Einfluss auf den durch die Dualen Systeme beauftragten Entsorger“, betont die Verwaltung.

 

Aufgrund der neuen Bezirkseinteilungen der Gelben Tonne kann es übersichtlicher sein, wenn sich die Bürgerinnen und Bürger ergänzend zum Umweltkalender oder anstelle dessen die individuelle Kalenderübersicht für ihre Straße ausdrucken. Hierfür steht auch in 2025 die Online-Abfrage zum Ausdruck der Abfalltermine für die einzelnen Abfuhrbezirke unter www.haan.de/abfallkalender zur Verfügung. Ebenfalls empfiehlt die Stadt die mobile App „My Müll“, in der alle Abfuhrdaten, einschließlich für die Gelbe Tonne, hinterlegt sind. 

 

Rückfragen können auch an die Abfallberatung unter abfallberatung@stadt-haan.de oder telefonisch unter 02129 911 – 312 gerichtet werden.

 

Weitere Hinweise sind:

  • Die Papierversion des Umweltkalenders wurde seit Mitte Dezember verteilt und ist inzwischen vergriffen. Ein Nachdruck des Kalenders ist nicht vorgesehen.
  • Die Tannenbäume werden in der 2. und 3. Kalenderwoche abgeholt. Die Termine sind im Umweltkalender vermerkt. Die Tannenbäume werden nur an den vorgesehenen Tagen abgeholt. Reklamationen zu übersehenen Tannenbäumen können am gleichen oder folgenden Tag unter bauverwaltung@stadt-haan.de gemeldet werden.
  • Anliegern obliegt die Schneeräumung. Die Straßenreinigungs- u. Gebührensatzung ist auf www.haan.de/Ortsrecht unter Punkt 9 Bauverwaltung zu finden. „Bitte sorgen Sie dafür, dass die Wege für die Müllabfuhr vom Standplatz der Tonnen bis zum Müllfahrzeug frei von Schnee sind. Mülltonnen können nicht über Schneeberge gezogen oder gehoben werden“, unterstreicht die Stadt. 
  • Biotonnen mit festgefrorenem Biomüll können nicht geleert werden und werden auch nicht nachgefahren.

  

Infos: Stadt Haan, Foto: KI erzeugt mit Adobe

 

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