Ambulanter Notdienst im Rheinland: Kinderärztliche Videosprechstunde wird dauerhaftes Angebot

Kassenärztliche Vereinigung: Nicht jede Erkrankung muss in der (Notfall-)Praxis behandelt werden

Was zunächst an Feiertagen erprobt wurde, wird nun eine dauerhafte Versorgungsleistung: Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) bietet ihre kinderärztliche Videosprechstunde im Rheinland samstags, sonntags und feiertags jeweils zwischen 10 bis 22 Uhr online an. Eltern erkrankter Kinder können sich dann an eine Kinderärztin oder einen Kinderarzt wenden, um eine ärztliche Erstmeinung zur Erkrankung ihres Kindes zu erhalten.

 

Die Videosprechstunden können entweder über die kostenlose Rufnummer 116 117 oder auf der KVNO-Homepage unter www.kvno.de/kinder angefragt werden. „Ziel des telemedizinischen Angebotes ist es, niedrigschwellig erste Maßnahmen zu besprechen und zu klären, ob der Besuch einer Kinder-Notdienstpraxis notwendig ist oder nicht“, erklärt die KVNO.

 

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Die bisherigen Erfahrungen hätten gezeigt: „Fast der Hälfte der Anrufenden konnte bereits mit der Erstmeinung des Kinderarztes abschließend geholfen werden“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KVNO. „Nur etwa jedem achten Patienten wurde zum Aufsuchen einer Kindernotdienstpraxis geraten.“

 

Eltern können weitere Anfahrten zum Kinderarzt sparen, und Notdienstpraxen können entlastet werden – insbesondere mit Blick auf den kommenden Herbst und die dann sicher auch wieder allgemein steigende Zahl an Infekten, ergänzt der stellvertretende KVNO-Vorsitzender Dr. med. Carsten König: „Nicht jede Erkrankung benötigt zwingend eine medizinische Versorgung in einer Praxis oder Notdienstpraxis, sondern kann alternativ auch durch telemedizinische Angebote versorgt werden.“

 

Um das Angebot zu nutzen, werden neben einer stabilen Internetverbindung lediglich ein Smartphone, Tablet, Notebook oder ein Computer mit Kamera und Mikrofon benötigt. Während der Erstkonsultation sollte eine möglichst ruhige Umgebung ohne weitere anwesende Personen aufgesucht werden.

Wie schon in der Vergangenheit haben teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte die Möglichkeit, bei Bedarf ein eRezept auszustellen, das Eltern anschließend in einer Apotheke abrufen können.

 

Quelle: KVNO

Foto: N.Verlaan/Myriams_Fotos / Pixabay
Montage: anzeiger24.de

 


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